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Ferienhausvermittler - Wem kann man trauen?

Woran können Sie seriöse Vermittler von Ferienwohnungen erkennen?

Für die erstmalige Buchung einer Ferienunterkunft über einen Ferienhausvermittler ist immer ein gewisser Vertrauensvorschuss notwendig. Sie kennen schließlich den Vertragspartner nicht, dem Sie Ihre hoffentlich schönsten Tage des Jahres und Ihr dafür gespartes Geld anvertrauen. Besonders bitter ist es deshalb, wenn der ersehnte Urlaub mehr oder weniger zum Reinfall durch windige Geschäftsmacher wird.  Die nachfolgend aufgeführten Punkte sollen Ihnen helfen, bei der Buchung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses über Internet einige Reinfälle zu vermeiden. Dabei wird speziell auf Ferienobjekte in Spanien und die spanischen Geschäftsgepflogenheiten abgehoben.

3 grundsätzliche Kriterien sollten Sie immer beachten:

  1. Ein seriöser, korrekt arbeitender Vermittler aus Spanien hat sein Gewerbe angemeldet.
    Er hat somit keine Probleme, Ihnen neben der korrekten vollständigen Anschrift sowohl auf der Webpage als auch auf der Buchungsbestätigung die C.I.F./N.I.F.-Nummer (die spanische Steuernummer) anzugeben. Die Angabe der C.I.F./N.I.F. ist im spanischen Geschäftsverkehr neben der Angabe der vollen Anschrift absolute Pflicht.

  2. Ein seriös und korrekt arbeitender Vermittler muss auf rechtzeitiger Bezahlung vor Ankunft bestehen.
    Es geschieht immer mal wieder, dass Gäste trotz fester Buchung nicht anreisen. Sofern aber der Vermittler Zahlung bei Ankunft vereinbart, fehlt ihm dann das Geld, um mit dem Hauseigentümer abzurechnen, der selbstverständlich die Buchung bezahlt haben will. Aufgrund der Insellage sind solche Ausfälle aber durch kurzfristige Buchungen nicht auszugleichen. In der Hoffnung, den dann anwesenden Gast schon in irgendeiner freien Wohnung unterzubringen, werden des Öfteren auch Buchungszusagen für bereits belegte Ferienwohnungen gemacht.

  3. Ein seriöser spanischer Vermittler arbeitet mit spanischen Banken zusammen.
    Ein spanischer Vermittler mit korrekt angemeldetem Gewerbe hat kein Problem damit, wenn die Zahlungen auf seinen inländischen Geschäftskonten eingehen. Die Aufforderung, die Miete für die Ferienunterkunft auf ein privates Bankkonto, womöglich noch auf eine Bank außerhalb Spaniens zu überweisen, sollte genauso nachdenklich machen wie eine Barzahlung vor Ort. Vielfach wird damit argumentiert, dass dem Gast damit Bankgebühren erspart werden und die Bezahlung vereinfacht wird. Verschwiegen wird dabei, dass bei Überweisungen ins europäische Ausland mit Angabe der IBAN/BIC-Nr. von den Banken maximal die Inlandsgebühren berechnet werden dürfen. Trotzdem sind manche Vermittler so dreist und berechnen noch zusätzliche Gebühren für Auslandszahlungen.

Dies alles trifft natürlich nicht zu, wenn Sie sich von der Zuverlässigkeit des betreffenden Vermittlers durch frühere Aufenthalte oder durch vertrauenswürdige Empfehlungen überzeugen konnten. Wie immer gilt auch hier: Der überwiegende Teil der Vermittler von Ferienunterkünften arbeitet absolut korrekt. Dies nützt Ihnen aber nichts, wenn gerade Sie an einen windigen Geschäftemacher geraten sind und dadurch Ihr teuer bezahlter Urlaub ein Reinfall wird.

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Letzte Aktualisierung:
3.11.2008

 

 

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