|
Woran können Sie seriöse Vermittler von Ferienwohnungen erkennen?
Für die erstmalige Buchung einer Ferienunterkunft über einen
Ferienhausvermittler ist immer ein gewisser Vertrauensvorschuss notwendig. Sie
kennen schließlich den Vertragspartner nicht, dem Sie Ihre hoffentlich schönsten
Tage des Jahres und Ihr dafür gespartes Geld anvertrauen. Besonders bitter ist
es deshalb, wenn der ersehnte Urlaub mehr oder weniger zum Reinfall durch
windige Geschäftsmacher wird. Die nachfolgend aufgeführten Punkte sollen
Ihnen helfen, bei der Buchung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses über
Internet einige Reinfälle zu vermeiden. Dabei wird speziell auf Ferienobjekte in
Spanien und die spanischen Geschäftsgepflogenheiten abgehoben.
3 grundsätzliche Kriterien sollten Sie immer beachten:
-
Ein seriöser, korrekt arbeitender Vermittler aus Spanien hat
sein Gewerbe angemeldet.
Er hat somit keine Probleme, Ihnen neben der korrekten vollständigen Anschrift
sowohl auf der Webpage als auch auf der Buchungsbestätigung die C.I.F./N.I.F.-Nummer
(die spanische Steuernummer) anzugeben. Die Angabe der C.I.F./N.I.F. ist im
spanischen Geschäftsverkehr neben der Angabe der vollen Anschrift absolute
Pflicht.
-
Ein seriös und korrekt arbeitender Vermittler muss auf
rechtzeitiger Bezahlung vor Ankunft bestehen.
Es geschieht immer mal wieder, dass Gäste trotz fester Buchung nicht anreisen.
Sofern aber der Vermittler Zahlung bei Ankunft vereinbart, fehlt ihm dann das
Geld, um mit dem Hauseigentümer abzurechnen, der selbstverständlich die
Buchung bezahlt haben will. Aufgrund der Insellage sind solche Ausfälle aber durch kurzfristige Buchungen
nicht auszugleichen. In der Hoffnung, den dann anwesenden Gast schon in irgendeiner freien Wohnung
unterzubringen, werden des Öfteren auch Buchungszusagen für bereits belegte Ferienwohnungen gemacht.
-
Ein seriöser spanischer Vermittler arbeitet mit spanischen
Banken zusammen.
Ein spanischer Vermittler mit korrekt angemeldetem Gewerbe hat kein Problem
damit, wenn die Zahlungen auf seinen inländischen Geschäftskonten eingehen.
Die Aufforderung, die Miete für die Ferienunterkunft auf ein privates
Bankkonto, womöglich noch auf eine Bank außerhalb Spaniens zu überweisen,
sollte genauso nachdenklich machen wie eine Barzahlung vor Ort. Vielfach wird
damit argumentiert, dass dem Gast damit Bankgebühren erspart werden und die
Bezahlung vereinfacht wird. Verschwiegen wird dabei, dass bei Überweisungen
ins europäische Ausland mit Angabe der IBAN/BIC-Nr. von den Banken maximal die
Inlandsgebühren berechnet werden dürfen. Trotzdem sind manche Vermittler so
dreist und berechnen noch zusätzliche Gebühren für Auslandszahlungen.
Dies alles trifft natürlich nicht zu, wenn Sie sich von der
Zuverlässigkeit des betreffenden Vermittlers durch frühere Aufenthalte oder
durch vertrauenswürdige Empfehlungen überzeugen konnten. Wie immer gilt auch
hier: Der überwiegende Teil der Vermittler von Ferienunterkünften arbeitet
absolut korrekt. Dies nützt Ihnen aber nichts, wenn gerade Sie an einen windigen
Geschäftemacher geraten sind und dadurch Ihr teuer bezahlter Urlaub ein Reinfall
wird.
|
|